Die Unfallversicherung: Worauf sollten Sportler achten?

Zusammenfassung:

Zentral für Sportler sind die Bausteine Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung. Damit sind nicht nur Unfälle, die durch Einwirkung von außen entstehen, abgedeckt, sondern auch durch „falsche Bewegungen“ von dir selbst verursachte Unfälle. Diese kommen bei Sportlern besonders häufig vor.

Sportler sollten den Zusatz Eigenbewegung in die Unfallversicherung integrieren.

Wenn es um Sportunfälle geht, muss erst einmal zwischen Unfällen in der Freizeit und im Verein unterschieden werden. In einer Vereinsmitgliedschaft ist meist eine Unfallversicherung integriert. Betreibst du regelmäßig Vereinssport, solltest du dich aber unbedingt informieren, ob das in deinem Verein tatsächlich der Fall ist und wie es bei Wettkämpfen aussieht.

Extremsportarten wie Klettern oder Basejumping und Kampfsportarten musst du der Versicherung melden, um im Versicherungsfall keine Kürzungen zu erhalten. Wassersportarten und Tauchen müssen in der Regel auch als besonderes Risiko in den Vertrag aufgenommen werden.

Eigenbewegung mitversichern ist wichtig – gerade bei Sportlern

Grundsätzlich wird ein Unfall als „ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Schadensereignis“ definiert. Damit zählt ein Unfall, den du durch deine eigene Bewegung verursachst, erst einmal nicht als versicherte Gefahr. Gerade beim Sport kann es allerdings leicht zu Unfällen kommen, für die Eigenbewegung die Unfallursache ist. So haben Fußballspieler oder Läufer beispielsweise ein hohes Risiko umzuknicken oder sich einen Bänderriss zuzuziehen. Führen diese Verletzungen zu langfristigen Problemen, kann die Unfallversicherung eine Unterstützung sein, wenn du den Zusatz Eigenbewegung in deiner Unfallversicherung abgesichert hast.

Was bedeutet „erhöhte Kraftanstrengung“?

Nach Versicherungsbedingungen liegt eine erhöhte Kraftanstrengung dann vor, wenn Muskelkraft eingesetzt wird, die über den normalen Kraftaufwand bei gewöhnlichen Bewegungen (auch im sportlichen Kontext) hinausgeht. Auch ein Unfall durch erhöhte Kraftanstrengung ist damit nicht im grundsätzlichen Umfang einer Unfallversicherung enthalten, weil es sich nicht um einen äußeren Einfluss handelt. Der sogenannte erweiterte Unfallbegriff wird in diesem Zusammenhang von einigen Versicherungen als Zusatzleistung angeboten und umfasst auch Unfälle aufgrund erhöhter Kraftanstrengung. Zu beachten ist hierbei, dass jedoch nur bei Beeinträchtigungen an Gelenk, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln eine Absicherung vorliegt. Menisken oder Bandscheiben sind bei diesem Schutz nicht inbegriffen.